AGB Textagentur
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Agentur TEXTPROFIL
8250 Vorau, Lindengasse 226, office@textprofil.at
1. Geltung, Vertragsabschluss
- Martin Berger, BA bzw. TEXTPROFIL erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen TEXTPROFIL und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.
- Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von TEXTPROFIL schriftlich bestätigt werden.
- Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht TEXTPROFIL ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch TEXTPROFIL bedarf es nicht.
- Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.
2. Angebote und Vertragsabschluss
- Die Angebote von TEXTPROFIL sind freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von TEXTPROFIL als angenommen, sofern man nicht – etwa durch Tätigwerden aufgrund des Auftrags – zu erkennen gibt, dass der Auftrag angenommen wird.
- Bestätigt der Kunde wiederum das Angebot von TEXTPROFIL, so unterwirft sich der Auftraggeber automatisch den AGB des Auftragnehmers.
3. Social Media Kanäle
- TEXTPROFIL weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von TEXTPROFIL nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. TEXTPROFIL arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses mitbestimmen. TEXTPROFIL beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann TEXTPROFIL aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
4. Konzept- und Ideenschutz
- Hat der potentielle Kunde TEXTPROFIL vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt TEXTPROFIL dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
- Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch TEXTPROFIL treten der potentielle Kunde und TEXTPROFIL in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
- Der potentielle Kunde anerkennt, dass TEXTPROFIL bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
- Das Konzept untersteht dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von TEXTPROFIL ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
- Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
- Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von TEXTPROFIL im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
- Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von TEXTPROFIL Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies TEXTPROFIL binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
- Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass TEXTPROFIL dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass TEXTPROFIL dabei verdienstlich wurde.
- Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei TEXTPROFIL ein.
5. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Umfang der von Martin Berger, BA bzw. TEXTPROFIL zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem von beiden Seiten schriftlich bestätigten Angebot, einer allfälligen Rahmenvereinbarung oder einem allfälligen Briefingprotokoll. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Martin Berger, BA. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung Gestaltungsfreiheit für Martin Berger, BA.
- Alle Textentwürfe von Martin Berger, BA bzw. TEXTPRFOIL sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
- Der Kunde wird TEXTPRFOIL zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von TEXTPRFOIL wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
- Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen auf allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. TEXTPRFOIL haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde TEXTPRFOIL schad- und klaglos; er hat TEXTPRFOIL sämtliche Nachteile zu ersetzen, die durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
6. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
- TEXTPROFIL ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
- Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den TEXTPROFIL wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
- In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.
7. Termine
- TEXTPROFIL bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Angegebene Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind von TEXTPROFIL schriftlich zu bestätigen.
- Befindet sich TEXTPROFIL in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er TEXTPROFIL schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Verzögert sich die Lieferung/Leistung von TEXTPROFIL aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und TEXTPROFIL berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
8. Vorzeitige Auflösung
- TEXTPROFIL ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
- der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
- berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von TEXTPROFIL weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von TEXTPROFIL eine taugliche Sicherheit leistet;
- Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn TEXTPROFIL fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
9. Honorar
- Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von TEXTPROFIL für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. TEXTPROFIL ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 2.000,- oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist TEXTPROFIL berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
- Kostenvoranschläge von TEXTPROFIL sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von TEXTPROFIL schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird TEXTPROFIL den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
- Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von TEXTPROFIL – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er TEXTPROFIL die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von TEXTPROFIL begründet ist, hat der Kunde TEXTPROFIL darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist TEXTPROFIL bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern von TEXTPROFIL, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich TEXTPROFIL zurückzustellen.
10. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
- Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Die von TEXTPROFIL gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von TEXTPROFIL.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, TEXTPROFIL die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
- Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann TEXTPROFIL sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig
- Weiters ist TEXTPROFIL nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
- Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich TEXTPROFIL für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
- Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von TEXTPROFIL aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von TEXTPROFIL schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
11. Eigentumsrecht und Urheberrecht
- Alle Leistungen von TEXTPROFIL, einschließlich jener aus Präsentationen, auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von TEXTPROFIL und können von TEXTPROFIL jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen von TEXTPROFIL jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von TEXTPROFIL setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von TEXTPROFIL dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von TEXTPROFIL, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
- Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von TEXTPROFIL, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von TEXTPROFIL und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogen. „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. TEXTPROFIL ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf.
- Für die Nutzung von Leistungen von TEXTPROFIL, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von TEXTPROFIL erforderlich. Dafür steht TEXTPROFIL und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
- Für die Nutzung von Leistungen von TEXTPROFIL bzw. von Werbemitteln, für die TEXTPROFIL konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung von TEXTPROFIL notwendig.
- Für Nutzungen gemäß Abs steht TEXTPROFIL im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
- Der Kunde haftet TEXTPROFIL für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
12. Kennzeichnung
- TEXTPROFIL ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf TEXTPROFIL und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
- TEXTPROFIL ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
13. Gewährleistung
- Entsprechend der Basisleistung inklusive einer Korrekturschleife sind Nachbesserungen nach einmaliger Nachbesserung entgeltpflichtig. Mögliche Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt. Mögliche Regress-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche verfallen ehestmöglich gemäß den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber hat in keiner Weise das Recht den Auftragnehmer über Gebühr zu strapazieren oder im Sinne des Pedantentums unverhältnismäßige und unrealistische Leistungserbringungen, Erfolgserwartungen, Leistungsansprüche oder sonstige unerfüllbare Ergebnisse einzufordern.
- Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. TEXTPROFIL ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. TEXTPROFIL haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
- Ferner ist dem Auftraggeber hiermit zur Kenntnis gebracht, dass Google-Platzierungen und in diesem Sinne gute Texte keinesfalls garantiert werden können, sondern bestenfalls durch fortlaufende Optimierungsarbeit eine optimale Annäherung an realistische Ergebniserwartungen erzielt werden können.
14. Haftung und Produkthaftung
- In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von TEXTPROFIL für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von TEXTPROFIL ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
- Jegliche Haftung von TEXTPROFIL für Ansprüche, die auf Grund der von TEXTPROFIL erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn TEXTPROFIL ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet TEXTPROFIL nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat TEXTPROFIL diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
- Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von TEXTPROFIL. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
15. Anzuwendendes Recht
- Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen TEXTPROFIL und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist der Sitz der Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald TEXTPROFIL die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
- Als Gerichtsstand für alle sich zwischen von TEXTPROFIL und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von TEXTPROFIL sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist TEXTPROFIL berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
- Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
17. Salvatorische Klausel
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende, wirksame Regelung zu finden.